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Bundesverfassungsgericht (06.03.2003): Anspruch auf Duldung trotz fehlender Mitwirkungsbereitschaft (2 BvR 397/02) Urteil

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Bundesverfassungsgericht (06.03.2003): Anspruch auf Duldung trotz fehlender Mitwirkungsbereitschaft (2 BvR 397/02) Urteil (138187 bytes, pdf-File)
Flüchtlinge, die bei der Beschaffung der zur Abschiebung notwendigen Papiere nicht mitwirken, müssen dennoch eine Duldung ausgestellt bekommen. Wird ihnen diese Duldung von den Ausländerbehörden verweigert, ist eine Verurteilung wegen unerlaubtem Aufenthalts im Bundesgebiet nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 Ausländergesetz nicht zulässig.

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